Absturzsicherung
Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Laut BGR 198 hat der Unternehmer die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal innerhalb von 12 Monaten, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.
Ihre persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz können Sie für fast alle Fabrikate bei uns prüfen lassen. Nach Absprache ist auch eine Prüfung bei Ihnen vor Ort möglich. Die Prüfung der Höhensicherungsgeräte, Abseilgeräte und Rettungsgeräte erfolgt jedoch ausschließlich direkt beim Hersteller – eine Vor-Ort-Prüfung ist hier nicht möglich.
Vereinbaren Sie einen individuellen Termin mit unserem Fachberater, der Sie bei der Prüfung und Fragen hierzu intensiv unterstützt.