PSA-Beratung
Kompetente Beratung von Kopf bis Fuß
Ihre Persönliche-Schutz-Ausrüstung nach Rechtsvorschriften
Neben der Gefahrenvermeidung und Schulung der Mitarbeiter zählt vor allem die persönliche-Schutz-Ausrüstung zu den wichtigsten Bereich des Arbeitsschutzes. Die Persönliche-Schutz-Ausrüstung muss bei allen Arbeiten und Tätigkeiten verwendet werden, die aufgrund ihrer Art Verletzungen oder Gesundheitsbeeinträchtigungen hervorrufen könnten und die durch andere Maßnahmen nicht verhindert werden können.
Zur Persönlichen Schutzausrüstung zählen alle Maßnahmen und Ausrüstungsgegenstände, die dazu bestimmt sind, von Beschäftigten benutzt und getragen zu werden, um sich vor schädlichen Einwirkungen und Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Auch Hautschutzprodukte gelten als Persönliche Schutzausrüstung. Sie verhindern Verletzungen und Gesundheitsschäden.
Unser PSA-Fachberater steht Ihnen beratend zur Seite
Speziell geschult, vermittelt er Ihnen alle rechtlichen Anforderungen, die an das Inverkehrbringen und an den Gebrauch von Persönlicher-Schutz-Ausrüstung gestellt werden. Auch häufige Änderungen in Gesetzen, Verordnungen und Normen können komplett abgedeckt werden.
Umfassende Beratung
Absturzsicherung, Antistatik, Arbeitshandschuhe, Atemschutz, Augenschutz, Chemikalienschutz, Fußvermessung, Gehörschutz, Hitzeschutz, Kälteschutz, Knieschutz, Kopfschutz, Lichtbogenschutz, Schweißerschutz, Sicherheitsschuhe, Warnschutz
Gemeinsam lösen wir die speziellen Anforderungen in allen verarbeitenden Gewerken sowie in der Industrie. Sie erhalten eine individuelle Beratung, abgestimmt auf den Einsatz und den Anforderungen in Ihrem Betrieb.